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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.04.2014 - 5 Sa 207/13 |
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LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08.04.2014 - 5 Sa 207/13 (https://dejure.org/2014,9816)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08. April 2014 - 5 Sa 207/13 (https://dejure.org/2014,9816)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Anrechnungsfähige Beschäftigungszeiten auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen
- IWW
KSchG § 1 Abs. 3 S. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 3 S. 1
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Anrechnung früherer Beschäftigungszeiten - Anrechnungsfähige Beschäftigungszeiten auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Frühere Beschäftigungszeit kann bei Dauer der Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen sein
Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 10.09.2013 - 1 Ca 491/12
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.04.2014 - 5 Sa 207/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.04.2014 - 5 Sa 207/13
An sich nicht anrechnungsfähige frühere Beschäftigungszeiten bei demselben Arbeitgeber können bei der Dauer der Betriebszugehörigkeit nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG durch eine vertragliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien berücksichtigt werden, wenn kein Rechtsmissbrauch vorliegt (vgl. BAG - 2 AZR 480/04 - vom 02.06.2005).Es muss ein sachlicher Grund für die Vereinbarung vorliegen (vgl. BAG Urteil vom 02.06.2005 - 2 AZR 480/04 -).